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AGBs

AGBs:
 

Dr. Birgit Wegerich-Bauer, Creative Consultant und Webdesignerin gegenüber Unternehmern


1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Alle Leistungen und Angebote von Dr. Birgit Wegerich-Bauer (nachfolgend Auftragnehmerin) folgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Auftragsnehmerin mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden bzw. Auftraggebern) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
 

(2) Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB oder rechtsfähige Personen und Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Auftragnehmerin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 

2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Vertragslaufzeiten

(1) Die Auftragnehmerin bzw. ihre Erfüllungsgehilfen planen und fertigen für den Kunden nach Absprache mit diesem Konzepte sowie hiermit verbundene Kreationsleistungen an und / oder übernehmen die Planung, Durchführung von Projekten. Hierbei besitzt die Auftragnehmerin bzw. ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Auftrags künstlerische und kreative Gestaltungsfreiheit. Die von der Auftraggeberin bzw. ihren Erfüllungsgehilfen angefertigten Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
 

(2) Es steht im freien Ermessen der Auftragnehmerin für die Ausführung ihrer Leistungen geeignet erscheinende Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.
 

(3) Des Weiteren ist die Auftragnehmerin nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt der Auftragnehmerin hierfür entsprechende Vollmacht. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
 

(4) Sollten während der Auftragsbearbeitung Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.
 

(5) Alle Angebote der Auftragnehmerin sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Auftragnehmerin sendet dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Ein Vertrag (Werk- oder Laufzeitvertrag) gilt dann als geschlossen, wenn die dem Kunden übersandte Auftragsbestätigung unterzeichnet der Auftragnehmerin zugeht.
 

(6) Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Auftragnehmerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10 % der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10 % der nach der Honorartabelle des DJV, nach dem AGD- Tarifvertrag für Design-Leistungen bzw. MFM-Honorarempfehlungen üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Auftragnehmerin einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
 

3 Informationen und Unterlagen, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich die Auftragnehmerin rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
 

(2) Schäden, Mehrkosten und Mehraufwand, die der Auftragnehmerin durch Verzug des Kunden mit oben genannten Mitwirkungspflichten entstehen, sind zu erstatten bzw. nach branchenüblichen Vergütungssätzen zu vergüten.
 

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass an den zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebenen Vorlagen wie Fotos, Modellen oder sonstigen Arbeitsunterlagen keine Rechte Dritter entgegenstehen.
 

4 Vergütung/ Fälligkeit der Vergütung

(1) Sofern die Vergütung der Auftragnehmerin nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf Grundlage der branchenüblichen Vergütungssätzen des AGD- Tarifvertrags für Design-Leistungen.
 

(2) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 

(3) Separat berechnet werden soweit nicht anders vereinbart: Reisekosten, Spesen, die Herstellung von Werbemitteln, sowie Leistungen hinzugezogener Unternehmungen je nach entsprechendem Aufwand.
 

(4) Die Vergütung ist zu 30 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 70 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von der Auftragnehmerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten
 

(5) Die Auftragnehmerin ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert. Kommt eine von der Auftragnehmerin ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin davon unberührt.
 

(6) Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 8,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
 

5 Mängelanzeige, Nachbesserungen, Korrekturen

Der Kunde hat alle Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Übermittlung durch die Auftragnehmerin, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, die Auftraggeberin hiervon innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Arbeitsergebnisse Anzeige zu erstatten. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein entsprechender Mangel, muss die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Entdeckung vorgenommen werden. Andernfalls gilt das Arbeitsergebnis auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, steht dem Kunden kein Recht auf Nachbesserung und Korrektur mehr zu.
 

6 Nutzungs- und sonstige Rechte

(1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Rechteeinräumung an Dritte bedarf einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung der verbleiben die Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.
 

(2) Die Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin nicht verändert werden. Jede Nachahmung und Weiterreichung ist unzulässig.
 

(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit lassen den Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin unberührt. Der Auftraggeber erbringt diese Leistungen kostenlos.
 

(4) Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Auftraggeberin. 
 

7 Schutzfähigkeit sowie wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit

Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen (insb. in markenrechtlicher Hinsicht) wird seitens der Auftragnehmerin keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der erbrachten Leistungen wird nicht übernommen. Die  Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, ihre Entwürfe vorher juristisch überprüfen zu lassen.
 

8 Haftung

(1) Die Auftraggeberin haftet im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit die Auftraggeberin kein Vorsatz anzulasten ist, beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses gerechnet werden muss. Die Haftung für die aus diesem Vertrag resultierenden Schäden und Aufwendungen bei leichter Fahrlässigkeit ist über die Regelung in vorstehendem Satz hinaus begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung.
 

(2) Drittbeauftragte gemäß § 2 Abs. 3 gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet unabhängig von dem Grad des Verschuldens nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten. Ggf. tritt die Auftraggeberin ihre bestehenden Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
 

(3) Für die freigegeben Arbeiten der Auftraggeberin haftet ausschließlich der Kunde. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Auftraggeberin. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verwendung der Konzepte den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Rechte Dritter verletzt werden.
 

(4) Terminvereinbarungen werden von der Auftragnehmerin mit der allgemeinen Sorgfalt einer ordentlichen Kauffrau beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
 

9 Urhebernennung, Nennung von Referenzen und Belegexemplare

(1) Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadenersatz.
 

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, in ihrer Eigenwerbung Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages des Vertrages entstehenden Arbeiten zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.
Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten widersprechen.
 

10 Besondere Bestimmungen für die Erstellung und Pflege von Internetpräsenzen 

(1) Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung oder sonstigen Zugänglichmachung des Quellcodes gegenüber Dritten nicht zu.
 

(2) Der Auftraggeber wird die ihm durch Zugang zu dem Quellcode vermittelten Informationen über den Quellcode geheim halten und an Dritte nicht weitergeben.
 

(3) Die Erstellung/Pflege erfolgt im Wege der Datenfernübertragung. Die für die Erstellung/Pflege erforderlichen Zugriffsrechte sind der Agentur mitzuteilen und dürfen in der Zeit der Nutzung der durch die Auftragnehmerin erstellten Webseite nicht verändert werden.
 

(3) Für Störungen im Bereich der Telekommunikationsnetze oder des hostenden Unternehmens ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich.
 

(4) Die Urheberbezeichnungen im Quelltext und als Link auf der Webseite selber, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin, nicht verändert oder gelöscht werden.
 

11 Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin weist gemäß der DSGVO darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsabschluss seine Zustimmung. Er kann diese jederzeit widerrufen.
 

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten widersprechen.
 

Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.dieweltistvollerideenundmöglichkeiten/kontakt
 

12 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht für Inlandsgeschäfte anzuwenden.
 

(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Leistungen der Auftragnehmerin als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Klagt die Auftragnehmerin, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.
 

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

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